Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L3431 bei Neukirchen
Der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h im Zuge der Landesstraße L3431 zwischen Kreisstraße K45 von Rhina in Richtung Neukirchen am Beginn der Linkskurve an.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird beschränkt, damit Kraftfahrer vom Betriebsgelände der Firma Metalltechnik Haunetal GmbH in die übergeordnete Straße einfahren können. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung des Verkehrszeichens wirksam. Es wird um Beachtung gebeten!
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