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Bekanntmachung

Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" und Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" in der Gemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen

 

Hier: -     Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 29.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen" und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Entsprechend diesem Beschluss werden die vorgenannten Entwürfe auf der Internetseite der Gemeinde Haunetal veröffentlicht und im Rathaus öffentlich ausgelegt.

 

Ziel der Bauleitplanung

Zweck der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Flächen des Geltungsbereichs im Ortsteil Neukirchen der Gemeinde Haunetal.

Die Ziele der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien sollen damit befördert werden.

 

Folgende umweltbezogenen Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:

 

Der Umweltbericht behandelt alle Schutzgüter im Hinblick auf Ihren Bestand, ihren Wert und der zu erwartenden Auswirkungen der Planung. 

Flora: 

  • Bestand: Überwiegend Ackernutzung, kleinteilig Grünland, einzelne Gehölze

  • Planung: Unter den Solaranlagen extensives Grünland, außerhalb der Umzäunung - werden neue Biotopstrukturen angelegt und entwickelt.

Fauna: 

  • Die Bewertung und weitere Planung erfolgen aufgrund der faunistischen Erfassungen, die 2024 durchgeführt wurden.

  • Für alle Vögel bis auf die Feldlerche sind positve Auswirkungen durch die geplanten Maßnahmen zu erwarten. Für die Bauphase werden für die Vögel Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelungen oder Vergrämung mit Kontrollen, festgesetzt. Für die Feldlerche werden Maßnahmen in zusätzlichen Teilgeltungsbereichen festgesetzt

Wasser und Boden:

  • Flächen mit unterdurchschnittlichen Ackerwertzahlen, aufgrund der Neigung der Flächen besteht mittlere bis sehr starke Erosionsgefahr. 

  • Verlust von Boden mit allen Funktionen auf insgesamt rund 1.500 m durch Versiegelung für die Errichtung von Trafohäuschen und Speicheranlagen.

  • positive Auswirkungen auf Wasser und Boden durch zukünftigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel sowie Anlage und Erhaltung einer geschlossenen Vegetationsdecke.

Klima: 

  • Acker stellt Flächen für die Entstehung und den Abfluss von Kaltluft dar, dies schafft Belüftung von Siedlungsflächen. Durch die Aufständerung der Module entsteht keine geschlossene Barriere.

Landschaftsbild:

  • Aufgrund von Topographie und Gehölzbeständen ist in verschiedene Richtungen eine gute Sichtverschattung gegeben. Von einigen Stellen (Kuppe des Holzheimer Berges, Waldrand am gegenüberliegenden Hang des Hegeberges) ist eine unverstellte Sicht gegeben, die sich nicht vollständig durch Heckenpflanzungen abschirmen lässt.

Mensch und kulturelle Schutzgüter:

  • Aufgrund größerer Entfernung zum Siedlungsrand und die weitgehende Abschirmung der Blickbeziehung zu Wanderwegen durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten. Kulturelle Schutzgüter sind im näheren Umfeld nicht bekannt.

 

Der Umweltbericht beschreibt darüber hinaus die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen und stellt eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung dar.

 

 

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu umweltrelevanten Aspekten:

  1. Obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Kassel und Naturschutzbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (Stichworte: Wanderkorridor für Wildtiere, Anpassungen der Einstufung der Biotop- und Nutzungstypen nach Hessischer Kompensationsverordnung, 

  2. Dezernat Grundwasser, Wasserversorgung, vorsorgender Bodenschutz des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte Erosion durch von den Modulen abfließenden Wassers, Forderung einer bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung, Beachtung einschlägiger Normen für den Bodenschutz, Festsetzung einer Bodenbaubegleitung)

  3. Dezernat für Landwirtschaft des Regierungspräsidiums Kassel (Stichworte: Verlust landwirtschaftlicher Flächen für die Energiegewinnung, Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe durch Flächenverlust)

  4. Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 30.09.2022

  5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 19.09.2022

 

Die Gebietsabgrenzung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächenanlage-PV-Anlage Neukirchen“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Neukirchen die Flurstücke 2, 3, 4, 5 ,6 ,7/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 57/3, 58, 59, 60, 61, 83 (teilw.), 85 (teilw.), 87/1, 90/1 (teilw.), 93, 94, 97/1 (teilw.), 99 (teilw.), und 100 (teilw.).

 

Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die Feldlerche werden zusätzlich 5 Teilbereiche ausgewiesen:

 

Gemarkung Mauers, Flur 2 Flurstück 41,

Gemarkung Neukirchen, Flur 8, Flurstücke 58/3 und 61,

Gemarkung Holzheim, Flur 4, Flurstücke 56, 59 und 60,

Gemarkung Kruspis, Flur 2, Flurstück 110,

Gemarkung Stärklos, Flur 5, Flurstücke 9/1

 

 

Während der Auslegungsfrist 

vom 08.11.2024 bis 09.12.2024 (einschließlich)

 

können alle an der Planung Interessierten die Unterlagen auf der Internetseite der Marktgemeinde Haunetal unter       

oder https://www.haunetal.de/news/1/994801/nachrichten/bekanntmachung.html 

bei der Marktgemeinde Haunetal, Konrad Zuse Platz 6, 36166 Haunetal einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse  abgeben. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. 

 

 

 

Sprechzeiten:

Mo..      08.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr

Di.         08.30-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr

Do.        08.00-12.00 Uhr

Fr.         08.00-13.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

 

 

 

 

Haunetal, 28.10.2024

 

 

Der Bürgermeister