Bericht des Gemeindevorstands
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Oktober 2024 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Personalangelegenheiten - Kindergarten
Der Gemeindevorstand hat eine Fachkraft zur Mitarbeit im Kindergarten Haunetal unbefristet ab dem 01.11.2024 mit 35 Wochenstunden eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt in EG S3 TVöD SuE, Stufe 4.
Personalangelegenheiten - Kindergarten
Der Gemeindevorstand hat ab dem 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 eine Jahrespraktikantin im Kindergarten eingestellt. Es wird eine außertarifliche Praktikantenvergütung von monatlich 250 Euro gezahlt.
Kindergarten Erweiterung – Brandschutztüren
Der Gemeindevorstand hat die Beauftragung von zwei Brandschutztüren für die Erweiterung am Kindergarten Haunetal an die Firma Klüber aus Burghaun zum Angebotspreis von rund 11.375 EUR beschlossen.
Beschaffung Auftausalz Winterdienst
Der Gemeindevorstand hat den Einkauf von 24 Tonnen Auftausalz für den kommenden Winter in Höhe von rund 2.120 EUR bei der Firma DSD Winterdienst aus Kassel beschlossen.
Straßenbeiträge Knüllstraße, OT Holzheim
Der Gemeindevorstand hat den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand der Straßen- und Gehwegerneuerung der Knüllstraße im Ortsteil Holzheim gemäß der Satzung mit 50% festgelegt. Die Beitragsbescheide werden in den kommenden Tagen versendet. Die betroffenen Bürger wurden vorab informiert. Die Beitragsberechnung erfolgte durch die Firma Allevo Kommunalberatung.
Umstellung der Archivierungssoftware
Der Gemeindevorstand hat die Firma Ekom21 aus Kassel, mit der Durchführung der Umstellung auf eine neue Archivierungssoftware gemäß Angebot in Höhe von rund 5.845 Euro beauftragt. Die bisherige Software hätte nur noch bis zum Ende des Jahres verwendet werden können.
Ausschreibung Einsatzleitwagen
Der Gemeindevorstand hat die öffentliche Ausschreibung „Beschaffung ELW 1“ (Einsatzleitwagen) aufgehoben und beschlossen den Auftrag zunächst nicht zu vergeben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die eingestellten Haushaltsmittel deutlich übertroffen. Die Ausschreibung soll angepasst werden.
PV-Anlage Neukirchen
Die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 gem. § 6 Abs. 2 Raumordnung (ROG) wurde durch den Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen am 20.09.2024 zugelassen. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 5. Dezember 2023 den Gemeindevorstand beauftragt, eine solche Abweichung zu beantragen.
Bahnforum „Parl. Befassung“
Die Arbeitsgruppe „Parl. Befassung“ im Bahnforum zur Neubaustrecke Fulda-Gerstungen hat die Forderung Lärmschutzwände in allen Ortslagen von Haunetal entlang der Bestandsstrecke zu errichten beschlossen. Diese werden im Rahmen der Parl. Befassung an den Deutschen Bundestag übergeben.
Grundsteuer-Reform
In der vergangenen Kreisversammlung der Bürgermeister haben wir uns intensiv mit der anstehenden Grundsteuerreform beschäftigt. Dabei ging es besonders um den in Hessen neu angestrebten Nivellierungshebesatz der Grundsteuer B von 320 Prozentpunkten. Bislang liegen die Grundsteuersätze aller 20 Städte und Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg über dem bisherigen Nivellierungshebesatz von 365 Prozentpunkten. Würden alle Kreis-Kommunen der Landesempfehlung für die neuen Hebesätze (Aufkommensneutralität für die Bürger) folgen, lägen künftig 17 Kommunen unseres Landkreises unter dem Nivellierungshebesatz. In Haunetal lagen wir bisher mit 500 Prozentpunkten deutlich darüber und lägen mit der Empfehlung von 191 Prozentpunkten künftig deutlich darunter. Zur Erläuterung: Nivellierungssätze werden für die Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft verwendet, wenn die Steuerkraft zwischen den Gemeinden vergleichbar gemacht werden muss, beispielsweise um festzustellen, welche Gemeinde „finanzstark“ ist und welche „finanzschwach“. Bei der Berechnung der Steuerkraft durch Nivellierungssätze wird nicht das tatsächliche Aufkommen an Realsteuern zugrunde gelegt, sondern ein normiertes Aufkommen. Infolge dieser Normierung wird insbesondere verhindert, dass sich Gemeinden durch taktische Festlegung niedriger Hebesätze „künstlich arm machen“, um auf diese Weise mehr Landeszuweisungen zu erhalten. Gleichzeitig wird verhindert, dass Gemeinden, die zum Erreichen des Haushaltsausgleichs Hebesätze oberhalb der Nivellierungssätze festsetzen, als besonders finanzkräftig angesetzt werden und deshalb geringere oder gar keine Zuweisungen erhalten. Die Steuerkraft wird folglich pauschaliert ermittelt. Eine Gemeinde, die tatsächlich einen höheren Hebesatz als den Nivellierungssatz erhebt, kann die zusätzlich eingenommenen Mittel ohne Einfluss auf die Zuweisungen behalten und für ihre Aufgaben verwenden. Die Gemeinde, die einen niedrigeren Hebesatz festsetzt als den Nivellierungssatz, wird dagegen im kommunalen Finanzausgleich künstlich „reicher“ gerechnet und erhält Zuweisungen nur in derjenigen Höhe, wie ihr zustehen würde, wenn sie ihre Hebesätze tatsächlich in Höhe der Nivellierungssätze festsetzen würde. Da die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gilt, fließt das Grundsteueraufkommen auf der Grundlage der neuen Hebesätze und der neuen Messbeträge erstmals in die Berechnung des Kommunalen Finanzausgleiches 2026 ein. Dies hat sowohl Auswirkungen auf die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinde, als auch für unsere Ausgaben bei der Kreisumlage. Eine vom Land berechnete angebliche Aufkommensneutralität für die Bürger könnte es daher zwangsläufig nur mit deutlich höheren Belastungen für die Marktgemeinde Haunetal bei der Kreis- und Schulumlage von geschätzt 55.000 EUR in 2026 und 122.000 EUR in 2027 (heißt Weiterleitung ohne Einnahme) sowie geringeren Zahlungen bei den Schlüsselzuweisungen ab 2027 von geschätzt 44.000 EUR einhergehen. Ja, erst im Jahr 2026, aber das Geld was wir in 2025 nicht eingenommen haben, können wir auch in 2026 nicht an den Landkreis abführen. Völlig unabhängig von dieser Problematik muss im Haushalt 2025 noch die 3%-Steigerung der Kreisumlage aus dem laufenden Jahr und eine aufgrund der weiterhin prekären Finanzsituation des Klinikums vermutlich erneuten Kreisumlagenanhebung im kommenden Jahr abgebildet werden. Hinzu kommt, dass aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation in Deutschland die zu erwartenden Steuereinnahmen leider deutlich niedriger ansteigen, als im gleichen Zeitraum die Kosten für Personal, Dienstleistungen, Baupreise und sonstige Verbrauchmaterialien steigen. In der Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember muss zwingend eine neue Hebesatzsatzung beschlossen werden, um überhaupt eine Veranlagungsgrundlage im Jahr 2025 zu haben. Ich werde den gemeindlichen Gremien daher in den nächsten Tagen – sobald uns die Orientierungsdaten des Finanzministeriums vorliegen – einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten, so dass dieser dann gerne auch interfraktionell beraten werden kann.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Machbarkeitsstudie zur vertieften interkommunalen Zusammenarbeit
Die Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie zur vertieften interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinden Haunetal, Niederaula, Kirchheim und Breitenbach (Herzberg) zustimmend zur Kenntnis und fasst dazu folgende Beschlüsse: 1.) Die Gemeindevertretung erklärt ihre Absicht, die Studienergebnisse entsprechend der Empfehlungen sukzessive umzusetzen. 2.) Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die in der Studie genannten Aufgaben (Abbildungen 127-129) näher zu definieren und die Voraussetzungen für die interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen sowie die Umsetzung zu begleiten. Der Abschluss etwaiger öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen hierzu bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Projektvereinbarung HLG
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand mit dem Abschluss der vorliegenden Projektrahmenvereinbarung sowie der Projektvereinbarung mit der Hessischen Landgesellschaft mbH in Kassel für das Gebiet „Östlich der B27“ in Neukirchen.
Grundsatzbeschluss Straßenbau im Gebiet „östlich der B27“ in Neukirchen
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand den Straßenbau im Gebiet „östlich der B27“ in Neukirchen so weiter zu planen, das eine Anbindung zur Burg-Hauneck-Str. entsteht. Voraussetzung dafür ist, dass Hessen Mobil die voraussichtlichen Mehrkosten im Vergleich zur Variante mit einem Wendehammer von rund 250.000 EUR weitgehend übernimmt.
IKEK-Projekte 2025 und 2026
Die Gemeindevertretung überweist den Antrag zur weiteren Beratung erneut in den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss.
Bauleitplanung „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage Neukirchen“
Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen". 2) Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen" 1a) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB hat die Gemeindevertretung geprüft. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungsvorschläge. 1b) Der Vorentwurf wurde auf Grundlage der Abwägungen überarbeitet. Die korrigierten / ergänzten Inhalte lassen sich durch die grünen Markierungen in der Abwägungstabelle (Anlage Nr. X, Würdigungen der Stellungnahmen FNP Ä zum Beschluss) nachvollziehen. Die Versammlung der Gemeindevertretung billigt den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.10.2024 und bestimmt ihn zur Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 2a) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1 vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB hat die Gemeindevertretung geprüft. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Abwägungsvorschläge. 2b) Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde auf Grundlage der Abwägungen überarbeitet. Die korrigierten / ergänzten Inhalte lassen sich durch die grünen Markierungen in der Abwägungstabelle (Anlage Nr. X zum Beschluss, Würdigungen der Stellungnahmen B-Plan) nachvollziehen. Die Versammlung der Gemeindevertretung billigt den Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 01.10.2024 und bestimmt ihn zur Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 2c) Die Versammlung der Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.06.2023 für den Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen".
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