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Amtliche Bekanntmachung der Marktgemeinde Haunetal

Bauleitplanung der Gemeinde Haunetal

  1. Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Haunetal

  2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis" gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Die Bauleitplanung erfolgt im 2-stufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargestellt wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst drei Teilbereiche mit den folgenden Flurstücken:

  • Auf dem Lehn: Gemarkung Kruspis, Flur 2, Flurstücke 84/2 und 85

  • In der Schnellbach: Gemarkung Kruspis, Flur 2, Flurstücke 91 und 92/2

  • Junkerstrauch: Gemarkung Holzheim, Flur 4, Flurstück 6


Der Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik sowie private Grünflächen zur Gewährleistung erforderlicher Schutzabstände ausweisen.

Mit der Bauleitplanung verfolgt die Gemeinde das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und damit den Klimaschutzzielen nachzukommen. Das Vorhaben wurde hinsichtlich planungsrechtlicher Vorgaben sowie des durch die Gemeindevertretung aufgestellten Kriterien-katalogs bzgl. der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen überprüft.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Ziele und Zwecke der Bauleitplanung informieren. Auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt werden, soweit zum jetzigen Stand bereits Erkenntnisse vorliegen, in den ausgelegten Unterlagen dargelegt. Für die frühzeitige Beteiligung wurde noch kein Umweltbericht zur FNP-Änderung bzw. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeitet. Dies erfolgt im weiteren Verfahren. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis " mit Begründung sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung werden auf der Internetseite der Gemeinde Haunetal unter

 

https://www.haunetal.de

 

vom 18.10.2024 bis einschließlich 19.11.2024

 

veröffentlicht.

 

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Einsicht der Unterlagen der Bauleitplanung im Rathaus der Marktgemeinde Haunetal. Hier können die Planunterlagen in der Zeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 19.11.2024

 

 

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr 

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 

Freitag 8.00 - 13.00 Uhr eingesehen werden. 

 

Termine können wie folgt vereinbart werden: 
Telefonisch unter 06673 92100 sowie per E-Mail: 

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

 

Haunetal, den 07.10.2024

 

 

 

Gez.

Timo Lübeck

Bürgermeister