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Hinweise für alle Hundehalter in Haunetal

In den vergangenen Wochen mussten wir leider wiederholt feststellen, dass Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. Hundehalter sind verpflichtet, ALLE im Haushalt lebende Hunde anzumelden. Dies muss spätestens vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung erfolgen. Hundehalter, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, können dies auf eigene Initiative nachholen. Ein Bußgeld wird in diesem Fall nicht fällig. Die Hundesteuer wird rückwirkend entrichtet. Wer den Verpflichtungen nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und wird künftig mit einer Geldbuße belegt. Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich, persönlich oder digital erfolgen. 

 

Wir möchten ebenfalls nochmals darauf hinweisen, dass seit der Einführung der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung über die Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Marktgemeinde Haunetal Hunde im gesamten Ortsgebiet bis zur letzten Bebauung an der Leine zu führen sind. 

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auch erneut auf die Verpflichtung von Hundehaltern hin, den Kot ihrer Tiere im gesamten Gemeindegebiet aufzusammeln und mitzunehmen. Das Nicht-Entfernen stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße belegt.

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Veröffentlichung

Mo, 26. August 2024

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