Bericht des Gemeindevorstands
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 5. Dezember 2023 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:
Beschaffung Skateelemente Haune-Park Rhina
Der Gemeindevorstand hat Skateelemente für den Haune-Park in Rhina bei der Firma Skateanlagen Schuster aus Untersteinbach zum Angebotspreis von rund 35.000 EUR/brutto beschafft.
Auftragsvergabe Kläranlage Odensachsen
Der Gemeindevorstand hat gemäß dem Angebot von rund 1.975 EUR/brutto eine Schmutzwasserersatztauchmotorpumpe für die Kläranlage Odensachsen bei der Firma M+S Pumpen + Automaten aus Künzell bestellt.
Zinsfestschreibung
Der Gemeindevorstand hat ein Darlehen mit einem Zinssatz in Höhe von 3,95 % bis zum Ende der Restlaufzeit im Jahr 2033 bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg festgeschrieben.
Anschaffung eines Mulchgerätes
Der Gemeindevorstand hat gemäß dem Investitionsplan ein Mulchgerät der Marke Maschio Giraffa für den gemeindlichen Bauhof bei der Firma Landmaschinen-Service MLT in Haunetal-Unterstoppel für rund 4.650 EUR/brutto beschafft.
Auftragsvergabe Dachreparatur Pumpstation Stärklos
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Dachreparatur der Pumpstation Stärklos an die Firma Hoppe aus Haunetal-Meisenbach zum Angebotspreis von rund 4.440 EUR/brutto vergeben.
Kindergarten Erweiterung – Heiz- und Sanitärarbeiten
Der Gemeindevorstand hat den Auftrag über Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsarbeiten für den Anbau am Kindergarten Haunetal zum Angebotspreis von rund 167.500 EUR/brutto an die Firma Leo Jahn aus Hünfeld vergeben.
Beschaffungen Feuerwehr
Der Gemeindevorstand hat für die Freiwillige Feuerwehr Haunetal folgende Beschaffung bei der Firma Feuerschutz Möller aus Petersberg in Auftrag gegeben: 1) eine Rettungsplattform und eine Tauchpumpe zum Preis von rund 3.900 EUR/brutto 2) Schutzkleidung zum Preis von rund 10.300 EUR/brutto 3) Einsatzmaterial zum Preis von rund 9.490 EUR/brutto.
Zuwendung für Trinkwasserkonzept
Die Gemeinde Haunetal erhält zur Erstellung eines Kommunalen Wasserkonzeptes eine Zuwendung des Hessischen Umweltministeriums in Höhe von 30.600 EUR im Jahr 2024. Es handelt sich um eine 85%ige Förderung bei Gesamtausgaben von 36.000 EUR. Mit dem Konzept sollen Maßnahmen erarbeitet werden, welche die Wasserversorgung der Gemeinde langfristig sicherstellen, insbesondere auch im Hinblick auf die die zu erwartenden Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Neben der Bereitstellung hinreichender Wassermengen in angemessener Qualität sollen auch Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten identifiziert werden.
EEG-Kommunalbonus
Mit der Firma Trianel Windpark Buchenau GmbH aus Aachen konnte für fünf bereits bestehende Windenergieanlagen ein Vertrag zur finanziellen Beteiligungen von Kommunen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 abgeschlossen werden. Für die übrigen bereits errichteten Anlagen im Windpark Buchenau wird dies mit dem zweiten Betreiber ebenfalls angestrebt. Gleiches gilt für die Anlagen in Wehrda.
Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?
Aufstellungsbeschluss „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen“
Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für „Freiflächenphotovoltaik“. 2) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen“, Gemarkung Neukirchen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Haunetal „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen“ umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Neukirchen die Flurstücke 2, 3, 4, 5 ,6 ,7/1, 8/2, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 57/3, 58, 59, 60, 61, 83 (teilw.), 85 (teilw.), 87/1, 90/1 (teilw.), 93, 94, 97/1 (teilw.), 99 (teilw.), und 100 (teilw.) Der Bebauungsplan soll ein sonstiges Sondergebiet für Photovoltaik ausweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3) Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV- Anlage Neukirchen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 4) Für den Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Neukirchen“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt diese frühzeitige Offenlegung sogleich. 5) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben. Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, dass der Weg Flur 1; 79/80 und der Weg Flur 1; 100/111 als Wirtschaftsweg ertüchtigt und ausgebaut werden.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, (ehem. Deponie)
Die Gemeindevertretung beschließt: 1) über die Anregungen, Bedenken und / oder Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB vorgetragen wurden, gemäß Anlage zum Satzungsbeschluss zu beschließen. Anregungen, Bedenken und / oder Hinweise wurden im Rahmen der erneuten Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB nicht vorgetragen. 2) den Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen über die eingegangenen Stellungnahmen nach erneuter öffentlicher Auslegung gemäß § 3 (2) und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (2) BauGB gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Neufassung der Archivsatzung
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung als Neufassung der Archivsatzung. Aufgrund der Neufassung des Hessischen Archivgesetzes vom 13. Oktober 2022 ist eine Änderung der Archivsatzung notwendig.
Grundstücksverkäufe Rhina (Sandberg II)
Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der gemeindlichen Grundstücken Flur 2 Flurstück 163 (Lilienstraße) und Flurstück 173 (Narzissenweg) im Neubaugebiet am Sandberg II im Ortsteil Rhina zu einem Preis von 34.954,13 € und 36.751,84 €. €. Beide Grundstücke müssen innerhalb von 4 Jahren nach dem Kauf jeweils mit einem Wohnhaus bebaut werden. Eine entsprechende Rückauflassungsvormerkung ist in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen.
Resolution Kita
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zur Weiterleitung folgender Resolution an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) sowie an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Die Gemeindevertretung Haunetal fordert die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Paus, sowie den Hessischen Minister für Soziales und Integration, Herr Klose, auf, die finanziellen Mittel zur Finanzierung des Fachpersonals in den Kindertagesstätten erheblich aufzustocken und damit die rasant gestiegenen Personalkosten der Kommunen auszugleichen.
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