Bauleitplanung der Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes des Bebauungsplans „Östlich der Bundesstraße 27“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung östlich der Bundesstraße B 27 in Neukirchen geschaffen werden. In diesem Zuge soll auch Straßenverbindung zwischen der L 3413 im Norden und der Burg-Hauneck-Straße geschaffen werden. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
In Ausführung des § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO) und der Änderung des Flächennutzungsplanes mitsamt Begründungen und Bestandskarte während der Veröffentlichungsfrist
vom 11.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Haunetal unter https://www.haunetal.de auf der Startseite unter der Rubrik Neuigkeiten einsehbar. Gemäß § 3 Abs 2 BauGB können alle Planunterlagen auch im Internet über das Landesportal unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an oder ), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit können die o. g. Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, eingesehen werden. Die ausgelegten Unterlagen können montags, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie montags von 13.00 bis 16.00 Uhr und dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Die Marktgemeinde Haunetal hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal
Timo Lübeck, Bürgermeister
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal
Übersichtskarte 1: Lage im Gemeindegebiet
Übersichtskarte 2: Geltungsbereich
Übersichtskarte 1: Lage im Gemeindegebiet
Übersichtskarte 2: Geltungsbereich
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