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Bebauungsplan "Sondergebiet Solarpark Haunetal", Gemarkung Neukirchen, Erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB)

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 31.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen zu ändern.

 

Gemäß § 4 a (3) BauGB wird der Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen erneut nach § 3 (2) BauGB ausgelegt. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gem. § 4 (2) BauGB eingeholt. Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal in ihrer Sitzung am 31.01.2023 beschlossen, dass gemäß § 4 a (3) BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des o.a. Bebauungsplanes abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf 16 Kalendertage verkürzt. Da die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Geänderte und / oder ergänzte Teile des Bebauungsplanes sind:

 

- Änderung der Kompensationsmaßnahmen, 

- Ergänzung artenschutzfachlicher bzw. artenschutzrechtlicher Aussagen,

- ergänzende Aussagen zur Erschließung,

- ergänzende Aussagen zur Grünordnung.

 

Gemäß § 4 a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes einschl. Begründung und den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.10.2023 bis 06.11.2023 erneut öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden gem. § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a (3) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen berührt werden, erneut zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes eingeholt.  

 

Der betroffene Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Flurstücke 57/2 und57/4 der Flur 1, Gemarkung Neukirchen. Er ist aus der Abbildung ersichtlich.

 

Der Entwurf der o.a. Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Homepage der Marktgemeinde Haunetal (www.Haunetal.de) eingesehen und / oder heruntergeladen werden.

 

Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Marktgemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Konrad - Zuse - Platz 6, 36166 Haunetal vom 20.10.2023 bis 06.11.2023 während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden

 

Montag           8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr

Dienstag         8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag     8.00 - 12.00 Uhr

Freitag            8.00 - 12.00 Uhr

 

eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06673 / 92100 ist erforderlich. 

 

Etwaige Anregungen, Bedenken und Hinweise können während der Auslegungszeit beim Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal vorgebracht werden. Anstelle von Niederschriften zum Bauleitplanverfahren wird auf Grundlage des § 4 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) die Möglichkeit eröffnet, per email Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Haunetal, den 10.10.2023


Der Gemeindevorstand

der Marktgemeinde Haunetal

 

gez. Lübeck         

Bürgermeister