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Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 6. Juni 2023 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, Frau Louisa Dräger für die Dauer der Elternzeitvertretung als stellvertretende Kita-Leitung zu berufen.

 

Bestellung Stellv. Kassenverwalterin

Der Gemeindevorstand hat Frau Andrea Battenberg mit Wirkung zum 26.04.2023 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.

 

Unvermutete Kassenprüfung

Am 3. Mai 2023 fand durch die Aufsichtsbehörde eine unvermutete Prüfung der Gemeindekasse statt. Diese gab zu keinen Beanstandungen Anlass.

 

Auftragsvergabe Dachsanierung

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die energetische Sanierung (Wärmedämmung) des Daches des gemeindeeigenen Mietshauses in Wehrda an die Firma Holzbau Vieregge aus Burghaun vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 82.730 EUR/brutto. Für die Maßnahme stehen KIP-Fördermittel von 36.000 EUR zur Verfügung.

 

Auftragsvergabe Heizungsanlage Kindergarten

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für den Neubau einer Gas-Brennwertheizung im Kindergarten Neukirchen an die Firma Leo Jahn aus Hünfeld vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 32.680 EUR/brutto. Der Auftrag zur Errichtung eines Gastanks für die neue Heizung wurde an die Firma Rhön-Gas aus Hilders zum Angebotspreis von rund 7.240 EUR/brutto vergeben. Die Maßnahme wird zu 90% aus KIP-Fördermitteln finanziert.

 

Vereinbarung zur Gewerbesteuerzerlegung

Der Gemeindevorstand hat eine Vereinbarung zum Vollzug des Gewerbesteuergesetzes; Zerlegung in besonderen Fällen, § 33 GewStG, mit der Gemeinde Markt Erlbach abgeschlossen. Demnach wird die Gemeinde Markt Erlbach mit 5% und die Marktgemeinde Haunetal mit 95% bei der Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages des Windparks „Bürgerwindenergie Haunetal GmbH & Co. KG“ berücksichtigt. Normalerweise beträgt die Aufteilung 10% zu 90%.

 

Beschaffung von Wasserzähleruhren

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Beschaffung der Wasserzähleruhren an die Firma Richter+Frenzel TBU GmbH + Co. KG zum Preis von rund 3.300 EUR/brutto erteilt.

 

Auftragsvergabe Haunetalradweg

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zum Ausbau des Haunetalradwegs, Rhina – Neukirchen (Erd-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten) an die Firma Bickardt Bau SE aus Kirchheim zum Angebotspreis von rund 296.300 EUR/brutto vergeben. Die Arbeiten sollen Anfang Juli beginnen. Es stehen Fördermittel des Landes Hessen in Höhe von 245.000 EUR zur Verfügung.

 

Auftragsvergabe Machbarkeitsstudie

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur vertieften Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Haunetal, Niederaula, Kirchheim und Breitenbach/H. an das Büro Komprax Result/Carmen Möller in Burgwald vergeben. Die Auftragssumme beträgt 50.000 EUR/brutto. Die Studie wird vollständig vom Land Hessen finanziert.

 

Auftragsvergabe Gebührenkalkulation Abwasser

Der Gemeindevorstand hat das Büro Allevo Kommunalberatung in Meerbusch mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasserbeseitigung im Zeitraum 2024-2026 sowie der gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung der Vorjahre zum angeboten Preis von rund 5.350 EUR/brutto beauftragt.

 

Auftragsvergabe KLA Odensachsen

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Reparatur und Instandsetzung der Siebschnecke der Kläranlage Odensachsen an die Firma WAS aquaCare aus Idar-Oberstein vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 5.780 EUR/brutto.

 

Studie „Alt werden im Haunetal“

Die Machbarkeitsstudie „Alt werden im Haunetal“, die im Rahmen des IKEK-Programms beauftragt wurde, wird den gemeindlichen Gremien am Dienstag, 20. Juni, um 18 Uhr vorgestellt.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Bericht zum Haushaltsvollzug 30.04.2023

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zum Haushaltsvollzug zum 30.04.2023 zur Kenntnis.

 

Neukonzeption Anbau Kindergarten Neukirchen u. überplanmäßige Ausgaben

Die Gemeindevertretung stimmt dem neuen Planungsentwurf für den Anbau am Kindergarten Neukirchen zu. Damit kommt der Entwurf aus dem Jahr 2019 nicht weiter zur Ausführung. Die Gemeindevertretung stimmt dem dazugehörigen Bauzeitenplan sowie der vorgelegten neuen Kostenschätzung zu. Die Gemeindevertretung beschließt, den Haushaltstitel „I0665-018 Erweiterung Kita“ um 300.000 EUR zu erhöhen. Zur Deckung wird der Titel „I1133-045 Regenerierung u. Neukonzeption Trinkwasserversorgung” um 130.000 EUR reduziert. Außerdem wird der Titel “I1241-066 Sanierungsprogramm Bauwerke” um 170.000 reduziert. Der Entwurf aus dem Jahr 2019 hat folgende Nachteile: Zuwegung/ Erreichbarkeit der hinteren Baustelle ist schwierig, Tragfähigkeit und Herstellung Baustraße sind aufwändig, eine Hangsicherung und Baugrubensicherung wäre erforderlich, zudem eine aufwendige Gründung, Statik und erhöhte Anforderung im Bestand an den Brandschutz. Der neue Entwurf ist im Vergleich beider Varianten um rund 244.000 EUR günstiger und von der Raumaufteilung besser nutzbar. Die im Haushaltsplan eingestellten Mittel reichen für die in 2023 geplanten Baumaßnahmen nicht aus, da sie sich auf die Kalkulation aus dem Jahr 2019 beziehen. Für die Arbeiten am Trinkwasserkonzept sind 200.000 EUR eingestellt worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro Falkenhahn werden in 2023 jedoch voraussichtlich nur 50.000 EUR benötigt. Für Bauwerkinstandsetzungen verbleiben von 250.000 EUR nach der Reduzierung 80.000 EUR. Die angedachten Sanierungen werden verschoben. Die Neuplanung wurde den Gremien in einer Informationsveranstaltung bereits vorgestellt.

 

Überplanmäßige Ausgaben Dachsanierung Schulhaus Wehrda

Die Gemeindevertretung beschließt, den Haushaltstitel “I0111-040 Dämmung Miethaus Schulstr. KIP-Budget 70.000 EUR (Förderung Bund: 36.000 EUR)“ um 20.000 EUR zu erhöhen. Zur Deckung wird der Titel „I1133-045 Regenerierung u. Neukonzeption Trinkwasserversorgung” um 20.000 EUR reduziert. Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die energetische Sanierung (Wärmedämmung) des Daches des gemeindeeigenen Mietshauses in Wehrda an den günstigsten Bieter, die Firma Holzbau Vieregge in Burghaun, vergeben. Die Auftragssumme beträgt knapp 90.000 EUR/brutto. Die im Haushaltsplan 2023 eingestellten Mittel reichen dafür nicht aus. Für die Arbeiten am Trinkwasserkonzept sind 200.000 EUR eingestellt worden. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro Falkenhahn werden in 2023 jedoch voraussichtlich nur 50.000 EUR benötigt.

 

Schöffenwahl 2023

Die Gemeindevertretung beschließt Herrn Michael Thus und Herrn Stefan Welter als Vorschläge für die Schöffenwahl 2023 (Wahlperiode 2024-2028) an das Amtsgericht zu übermitteln.

 

Gestattungsvertrag Solarpark Wetzlos

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand zum Abschluss des vorliegenden Gestattungsvertrags zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Wetzlos mit der JUWI GmbH, Wörrstadt. Juwi plant am Standort Wetzlos die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Um die Gewinnung von Solarstrom zu ermöglichen, stellt die Marktgemeinde Haunetal ihre Grundstücke Wetzlos, Flur 1, Flurstück 29/3 und Wetzlos, Flur 1, Flurstück 63/1 zur Verfügung. Das Projekt wurde den gemeindlichen Gremien durch den Initiator bereits vorgestellt.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel Nr. 1“

Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für „Freiflächenphotovoltaik“. 2) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“, Gemarkung Oberstoppel.Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ Nr. 1 umfasst die Flurstücke 3, 4, 7, 8, 9, 10 der Flur 1, Gemarkung Oberstoppel, Gemeinde Haunetal und soll ein sonstiges Sondergebiet für die Photovoltaik ausweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3) Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 4) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt diese frühzeitige Offenlegung sogleich. 5) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben. Die FW Gruppe und die RhönEnergie Erneuerbare GmbH beabsichtigen in einer Kooperationsgesellschaft nahe der Ortslage Oberstoppel, Gemeinde Haunetal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Nennleistung von bis zu 20,0 Megawattpeak zu errichten und langfristig zu betreiben. Es erfolgt kein Verkauf an Dritte. Da die Kooperationsgesellschaft noch nicht gegründet wurde, wird die FW Solar Projekt GmbH & Co. KG den Antrag Aufstellungsbeschluss stellvertretend stellen. Dieser Antrag nebst allen damit einhergehenden Rechte und Pflichten werden vollumfänglich von der noch zu gründenden Kooperationsgesellschaft übernommen. Die Rechten und Pflichten werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten die im Rahmen dieser Bauleitplanung entstehen. Die Fläche ist EEG-förderfähig, da sie innerhalb der landwirtschaftlich benachteiligten Fläche liegt. Die Photovoltaikanlage wird mittels Stahl-Stützsystem und Rammpfosten montiert. Der erzeugte Strom wird über Mittelspannung in das Netz geführt. Der Netzanschluss ist bereits gesichert. Das Plangebiet umfasst die im Privatbesitz befindlichen Flur 1 „Im Hegeberger Feld“ Flurstücke 3, 7, 8, 10 welche bereits für das Vorhaben langfristig durch Pachtverträge gesichert wurden. Die gemeindlichen Feldwege auf den Flurstücken 4 und 9 werden entlang der überplanten Flächen ebenfalls mit in den Bebauungsplan aufgenommen und können zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlage, während der Betriebsdauer, genutzt werden. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhabengebiet umfasst ca. 12,8 Hektar. Solaranlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB, für die im Außenbereich keine Zulässigkeit besteht. Um für das Vorhaben die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, muss laut Bauaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Die Planung findet auf landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet statt. Die Flurstücke 3, 7, 8, 10 grenzen aneinander an. Getrennt sind diese Flächen durch zwei Feldwege mit den Flurstücknummern 4 und 9. Im Zuge der Bauleitplanung werden diese Feldwege entlang der Vorhabenflächen mit überplant und können zur Errichtung der Photovoltaikanlage genutzt werden. Der Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Fläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB ist daher notwendig. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO für die Photovoltaik. Die Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bebauungsplan mit Textteil und Örtlichen Bauvorschriften, Vorhabens- und Erschließungsplan, Durchführungsvertrag und Umweltbericht) werden im weiteren Verfahren erstellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Das Projekt wurde den gemeindlichen Gremien durch den Investor bereits vorgestellt. Sämtliche Verfahrenskosten werden vom Investor übernommen. Näheres regelt ein vom Gemeindevorstand rechtzeitig abzuschließender städtebaulicher Vertrag.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis Nr. 1“

Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für „Freiflächenphotovoltaik“. 2) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis“, Gemarkungen Holzheim und Kruspis. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Haunetal – Solarpark Holzheim/Kruspis“ Nr. 1 umfasst das Flurstück 6 der Flur 4, Gemarkung Holzheim, Marktgemeinde Haunetal, sowie die Flurstücke 84/2, 85, 91 und 92/2 der Flur 2, Gemarkung Kruspis, Marktgemeinde Haunetal und soll ein sonstiges Sondergebiet für die Photovoltaik ausweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB. 3) Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 Sondergebiet Freiflächen-PV- Anlage Solarpark Haunetal – Holzheim/Kruspis“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 4) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Haunetal – Solarpark Holzheim/Kruspis“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt diese frühzeitige Offenlegung sogleich. 5) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben. Die Prosoltec Solarsysteme GmbH beabsichtigt mit den beiden Flächeninhabern Herrn Behrens und Herrn Lachenmaier nahe der Ortslagen Holzheim und Kruspis, Gemeinde Haunetal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hessen, für die Teilgebiete Auf dem Lehn“, „In der Schnellbach“ und „Junkerstrauch“ eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Nennleistung von bis zu 38 Megawattpeak zu errichten und langfristig zu betreiben. Die Stromeinspeisung wird auf gesetzlicher Grundlage gefördert. Die EEG-Förderfähigkeit ist momentan gegeben. Allerdings kann die Rechtssicherheit erst nach Inbetriebnahme der Anlage festgestellt werden, mit Stand der dann aktuellen EEG Gesetzeslage. Um für das Vorhaben die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, muss laut Bauaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, da Solaranlagen im Sinne des § 29 BauGB bauliche Anlagen sind, für die im Außenbereich keine Zulässigkeit besteht. Die Photovoltaikanlage wird mittels Stahl-Stützsystem und Rammpfosten montiert. Der erzeugte Strom wird über Mittelspannung in das Netz geführt. Der Netzanschluss ist am Umspannwerk bereits gesichert. Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Fläche von ca. 32 ha, ist in die drei Teilgebiete „Auf dem Lehn“, „In der Schnellbach“ und „Junkerstrauch“ aufgeteilt und umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Kruspis, Flur 2: Flurstücke 84/2, 85 (Auf dem Lehn) und 92/2, 91 (In der Schnellbach) sowie Gemarkung Holzheim, Flur 4: Flurstücke: 6 (Junkerstrauch). Die Grundstücke für das Vorhaben wurden bereits langfristig durch Pachtverträge gesichert. Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um eine Vorplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO für die Photovoltaik. Die Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bebauungsplan mit Textteil und Örtlichen Bauvorschriften, Vorhabens- und Erschließungsplan, Durchführungsvertrag und Umweltbericht) werden im weiteren Verfahren erstellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Das Projekt wurde den gemeindlichen Gremien durch den Investor bereits vorgestellt. Sämtliche Verfahrenskosten werden vom Investor übernommen. Näheres regelt ein vom Gemeindevorstand rechtzeitig abzuschließender städtebaulicher Vertrag.

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Veröffentlichung

Mi, 07. Juni 2023

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