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Illegale Müllablagerung in Haunetal – Lübeck: Geldbußen sind zu gering!

In der der Marktgemeinde Haunetal hat sich kürzlich zwischen den Ortsteilen Rhina und Kruspis wieder einmal eine illegale Müllablagerung ereignet. Fußgänger hatten die große Menge Unrat an einer steilen Böschung des Rhinabachs entdeckt und bei der Polizei umgehend Anzeige erstattet.

 

„Solche Vorfälle nehmen leider zu. Diesmal war es eine Sauerei im größeren Stil“, ärgert sich Haunetals Bürgermeister Timo Lübeck und sagt: „Sperrmüll wird vom Abfallwirtschaftszweckverband kostenlos zu Hause abgeholt und auch andere Abfälle und Baustellenreste kann man auf den Deponien im Landkreis für relativ wenig Geld fachgerecht entsorgen. Ich verstehe diese Idioten nicht, die ihren Müll einfach in die Natur kippen.“

 

Im Rahmen des Aktionstages „Saubere Landschaft“ haben freiwillige Helfer aus Kruspis gemeinsam mit dem gemeindlichen Bauhof den Unrat bereits beseitigt. „Bei ihnen möchte ich mich sehr herzlich bedanken“ so Lübeck. Beim Entsorgen wurde auch ein Hinweis auf einen möglichen Tatverdächtigen gefunden, der umgehend der Polizei übergeben wurde.

 

„Nur in wenigen solcher Fälle gelingt es ohne Zeugen einen Verursacher zu ermitteln. Wenn es dann doch einmal klappt, sind die Geldbußen, die wir als Gemeinde verhängen können aber leider viel zu gering“, beklagt Lübeck. Zwar sehe das Kreislaufwirtschaftsgesetz Geldstrafen bis zu hunderttausend Euro vor, tatsächlich seien die Beträge aber meist viel geringer.

 

Laut dem Bußgeldkatalog des Hessischen Städte- und Gemeindebunds wird beispielsweise bei 1m³ illegal entsorgtem Sperrmüll ein Bußgeld von 100 - 500 EUR angenommen. Und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters müssen dabei berücksichtigt werden. „Im vergangenen Jahr konnte die Polizei eine Person ermitteln, die illegal Müll in unserem Gemeindegebiet entsorgt hat. Da sie von Transferleistungen lebt, lag das höchst mögliche Bußgeld bei 250 EUR. Solch eine Summe schreckt leider niemanden wirklich ab so etwas zu tun“, sagt der Bürgermeister.

 

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Veröffentlichung

Mo, 08. Mai 2023

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