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Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 31. Januar 2023 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheit KITA

Der Gemeindevorstand hat zum 01.04.2023 eine neue Erzieherin in Teilzeit (30 Wochenstunden) eingestellt. Die Stelle ist befristet bis zum 31.05.2025 (auf Grund einer Elternzeitvertretung). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S8a, Stufe 3 des TVöD-SuE.

 

Personalangelegenheit Bauamt

Der Gemeindevorstand hat zum 01.03.2023 einen neuen Mitarbeiter im Bauamt in Vollzeit eingestellt. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 10, Stufe 3 des TVöD VKA.

 

Erschließung Gewerbegebiet Neukirchen-Nord

Der Gemeindevorstand hat im Einvernehmen mit der Hessischen Landgesellschaft den Auftrag für den 2. Bauabschnitt zur Erschließung des Gewerbegebiets Neukirchen-Nord an die Firma Küllmer GmbH & Co. KG aus Wehretal vergeben. Dabei handelt es sich um Bauleistungen für Kanal/Wasser und Straßenbau.

 

Auftragsvergabe Brunnenregenerierung Tiefbrunnen Neukirchen

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Regenerierung des Tiefbrunnen Neukirchen an die Fa. Anger`s Söhne aus Hessisch Lichtenau vergeben. Die Auftragssumme beträgt rund 28.000 EUR. Im Zuge des Trinkwasserversorgungskonzeptes Haunetal soll die Leistungsfähigkeit und die Wasserqualität des Tiefbrunnen Neukirchen festgestellt werden, um ihn zur Entlastung der Tiefbrunnen Rhina und Wehrda wieder ans Netz zu bringen.

 

Energielieferverträge KEAM

Der Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal hat erklärt, dass er auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit Energie von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH beliefert werden möchte und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen wird. Aufgrund der aktuellen Marktpreissituation wurde in der KEAM-Markstrategierunde gemeinsam mit den entsendeten kommunalen Vertretern vorerst entschieden, dass die Beschaffung für die Jahre 2024 und 2025 bis voraussichtlich Mitte Februar ausgesetzt wird. Mit dieser Maßnahme soll vermieden werden, dass die Portfolien der KEAM über Gebühr zu Preisen während der aktuellen Energiekrise aufgefüllt werden. Die Energielieferverträge der KEAM mit ihren Gesellschaftern lassen jedoch jeweils eine Kündigung bis zum 30.06. mit Wirkung zum 31.12. eines Jahres zu. Um in der derzeitig volatilen Preisentwicklungsphase Schaden von der KEAM fernzuhalten, muss eine entsprechende Abnahmesicherheit für die zu beschaffende Menge hergestellt werden. Die Gesellschafter der KEAM wurden deshalb zur Abgabe einer Erklärung gebeten, dass sie auch in den Jahren 2024 und 2025 mit Energie von der KEAM beliefert und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen werden.

 

Bestellung Heizöl

Der Gemeindevorstand hat zum Ende des Jahres 2022 die Bestellung von 21.000 Liter Heizöl bei der Firma Roth aus Künzell zum Preis von 110,55 Euro je 100 Liter für insgesamt acht Abnahmestellen beschlossen.

 

Radweg Sennhütte – Rhina/Neukirchen

Momentan fragt Hessen Mobil zur Fortschreibung der hessenweiten Dringlichkeitsbewertung für Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baulast des Bundes bzw. des Landes bei den Landkreisen nach Projektvorschlägen. Ich habe den Landrat schriftlich gebeten, dafür das Teilstück des Haunetal-Radwegs zwischen der Sennhütte und Rhina/Neukirchen zu benennen. Insbesondere das schlecht zu befahrene Waldstück und die B27-Querung stellen einen erheblichen Gefahrenpunkt da. Bislang war zwar ein Förderantrag gestellt, dieser wurde aber nicht in die landesweite Dringlichkeitsoffensive aufgenommen. Die Kreisverwaltung hat ihre Unterstützung signalisiert, da ein zeitnaher Ausbau auch im Interesse des Landkreises sei.

 

Landesstraße Neukirchen - Oberstoppel

Ende des vergangenen Jahres habe ich erneut das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium angeschrieben und um eine zeitnahe Aufnahme des Landesstraßenabschnitts Neukirchen – Oberstoppel in die Sanierungsoffensive des Landes gebeten. Nachdem im Herbst 2022 ein Tempolimit und ein Fahrverbot für den Schwerlastverkehr erlassen wurde, gibt es dazu keine Alternative, da dies für eine Landesstraße kein dauerhafter Zustand sein kann.

 

PV-Projekte in Haunetal

Die Vorstellung der geplanten Freiflächenphotovoltaikprojekte in Haunetal durch die entsprechenden Projektierer findet für die gemeindlichen Gremien am Mittwoch, 8. Februar 2023 statt.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Parlamentarischen Befassung ICE-Neubaustrecke Fulda-Gerstungen

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal unterstützt die bisherigen Ziele des Aktivbündnisses für Waldhessen zum Projekt Neubaustrecke DB-Teilabschnitt Fulda-Gerstungen - und befürwortet eine kreisweit gebündelte Initiative mit dem Ziel einer Parlamentarischen Befassung des Projektes im Deutschen Bundestag. Es sollen die Erwartungen hinsichtlich des Zielprojektes, einen ICE Halt im Bahnhof Bad Hersfeld so auszugestalten, koordiniert und mit einem deutlichen regionalen Zeichen auf den Weg gebracht werden. Der Bahnhof Bad Hersfeld soll zu einer kreisweiten Anbindung des Schienenschnellverkehrs entwickelt werden. Hierzu sollen Konzepte hinsichtlich einer neuen zukunftsweisenden Verkehrsstruktur entwickelt oder angepasst werden. Dabei sind die Erfordernisse des ländlichen Raumes besonders zu berücksichtigen. Mit einer Anpassung des Projektauftrages muss sichergestellt werden, dass betroffene Altbaustrecken im Anbindungsbereich einen gleichwertigen Lärmschutz wie die Neubaustrecke erfahren. Bauliche Notwendigkeiten des Trassenbaus müssen durch integrierte Naturschutzprojekte die ländliche Struktur im Landkreis aufrechterhalten und bereits vorhandene Eingriffe im Rahmen neuer Projekte naturverträglich weiterentwickelt werden. Die für die Umsetzung dieser Initiativen notwendigen Mittel müssen durch Vorhabenträger und sonstige Beteiligte eingebracht werden. Den kommunalen Gremien ist über den Verfahrensverlauf stetig zu berichten. Ziel des Projektes muss eine Projektbegleitung sein, welche die stetige Einbindung und Information aller kommunalen Akteure sicherstellt und Initiativen sowie Ideen bündelt.

 

Grundsatzbeschluss Glasfaserausbau

Die Gemeindevertretung beschließt einen Glasfaserausbau im gesamten Gebiet der Marktgemeinde Haunetal anzustreben und begrüßt die diesbezügliche Ausbauinitiative der Firma Goetel GmbH aus Göttingen ausdrücklich. Unstrittig zählt eine schnelle Internetversorgung zu den sogenannten weichen Standortfaktoren einer Kommune. Nur mit einer zukunftssicheren Versorgung in Form eines Glasfaserausbaus bis in die Gebäude können wir die Standortvorteile für die Haunetaler Haushalte sicherstellen und gewährleisten dadurch, dass auch künftig die zahlreichen Anforderungen an ein modernes und leistungsfähiges Netz für z. B. Home-Office und Home-Schooling sowie ein zeitgemäßer Up- und Download erfüllt werden können. Bislang haben sich die „großen“ Marktteilnehmer nicht sonderlich um die Erschließung des ländlichen Raumes mit Glasfaser gekümmert und vermehrt in den Ballungszentren den Glasfaserausbau öffentlichkeitswirksam betrieben. Die Firma Goetel GmbH hat in Gesprächen mit den gemeindlichen Gremien der Marktgemeinde Haunetal ihr Interesse am eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das gesamte Gemeindegebiet bekundet. Die Goetel-Gruppe wurde 1987 gegründet und ist ein führendes mitteldeutsches Telekommunikationsunternehmen (TKU) mit Standorten in Göttingen, Kassel und Reiskirchen. Die angebotenen Telefonie-, Internet- und TV-Produkte sind für Privat- und Geschäftskunden ausgelegt; der Fokus des Unternehmens liegt auf der Erschließung des ländlichen Raumes mit FTTH-Infrastruktur. Im Gegensatz zu den Mitbewerbern am Markt nutzt die Goetel GmbH das vorhandene Netz der Netcom Kassel als sogenanntes „Backbone“ (bezeichnet als „Rückgrat bzw. Hauptstrang“ in der Verkehrsinfrastruktur einer hierarchischen Telekommunikationsstruktur, redundant ausgelegt und stellt auch Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen sogenannten (Internet-Netzknoten her), um im weiteren Verlauf die unterversorgten Gebiete mit dem eigenen Netz auszubauen. Die Realisierung des Glasfaserausbaus ist jedoch abhängig von einer gewissen Vorvermarktungsquote (Anzahl der Antragsteller im Verhältnis zu den Haushalten pro Ortsteil). Branchenüblich wird ein Richtwert von 40 Prozent genannt. Die Goetel GmbH ist bestrebt – mit proaktiver Unterstützung der Ortsbeiräte und der gemeindlichen Gremien – einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu erzielen. Die Planung sieht vor, zeitnah nach dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung in die Vorvermarktung zu starten.

 

Bebauungsplan „Talstraße“ Odensachsen

1. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal billigt und beschließt die Vorschläge gemäß Abwägungstabelle (Stand 09.01.2023) zum Umgang mit den Stellungnahmen aus den beiden Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie aus der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. 2. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal stellt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Talstraße“ (Stand 09.01.2023) fest. Die Begründung mit Umweltbericht zu dieser Änderung des Flächennutzungsplans wird gebilligt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorzulegen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans nach erteilter Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal beschließt die vorliegende Fassung des Bebauungsplans „Talstraße“ im Ortsteil Odensachsen (Stand 09.01.2023) als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. Der Fachbeitrag zum Artenschutz wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

Bebauungsplan Solarpark Neukirchen

1. Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB. Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen des o.a. Beteiligungsverfahrens nicht vorgetragen. 2. Beratung und Beschluss über eingegangene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungs-verfahren gemäß § 4 (2) BauGB. Über die Hinweise, Anregungen und Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des o.a. Beteiligungsverfahrens vorgetragen wurden, wird gemäß Anlage beschlossen. 3. Beratung und Beschluss über die erneute Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal beschließt, den Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen unter Berücksichtigung der o.a. Beschlussfassungen über die eingegangenen Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung gemäß § 3 (2) und von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu ändern. Gemäß § 4 a (2) BauGB wird der Bebauungsplan “Sondergebiet Solarpark Haunetal“, Gemarkung Neukirchen erneut nach § 3 (2) BauGB ausgelegt. Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gem. § 4 (2) BauGB eingeholt. Gemäß § 4 a (2) wird beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf 14 Kalendertage verkürzt. Da die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

Haushalt 2023

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Prioritätenliste bezüglich der geplanten IKEK Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023. Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm 2023 - 2026 in der vorgelegten Fassung. Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan 2023 in der vorgelegten Fassung. Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 in der vorgelegten Fassung. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Form und bittet den Gemeindevorstand um Vorlage bei der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Genehmigung. Zum Haushalt wurden zudem folgende Änderungsanträge beschlossen: 1. Die Investition I066-009 „Spielplatzeinrichtungen, Umbau allgemein“ um 20.000 EUR zu erhöhen. 2. Die Investitionen aus dem Investitionsproramm 2022 I0111-039 „Erdlagerplatz KIP“ (7.000 EUR, davon erwartete Zuschüsse 5.600 EUR) und I0111-040 „Dämmung Mietshaus Schulstr. KIP“ (70.000 EUR, davon erwartete Zuschüsse 36.000 EUR) werden in das Investitionsproramm 2023 übertragen. Der in 2024 im Investitionsprogramm für die Erweiterung der Kindertagesstätte vorgesehenen Haushaltsansatz wird mit einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung von 570.000 € in der Haushaltssatzung 2023 veranschlagt. 4. Die im Stellenplan der Verwaltung vorgesehene Stelle der Entgeldgruppe 11 wird in die Entgeldgruppe 10 überführt.

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Veröffentlichung

Mi, 01. Februar 2023

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