Förderbescheid für neuen Dorfplatz in Wehrda
Die Marktgemeinde Haunetal, seit 2018 anerkannter Förderschwerpunkt im gesamtkommunalen Dorfentwicklungsverfahren in Hessen (IKEK), kann sich über einen weiteren Förderbescheid für eine unter reger Bürgerbeteiligung entwickelte Projektidee freuen. Dabei handelt es sich um die Neugestaltung des Dorfplatzes Wehrda. Landrat Torsten Warnecke überreichte das Bewilligungspapier an Bürgermeister Timo Lübeck und zahlreiche weitere Haunetaler Kommunalpolitiker.
Wehrda ist der zweitgrößte Ortsteil der Kommune. Im Ortskern befindet sich eine Fläche, die derzeit als Parkplatz genutzt wird. „Im Rahmen der IKEK-Erstellung kam von der Wehrdaer-Bevölkerung der Wunsch nach einem Dorftreffpunkt auf. Mithilfe der Dorfentwicklungsförderung soll der vorhandene Platz im Innenbereich nun umgestaltet und funktional aufgewertet werden“ erläutert Bürgermeister Timo Lübeck. Der Platz wird dabei in zwei Bereiche unterteilt werden. Der bereits asphaltierte Teil soll in der Form vorhanden bleiben, da hier die sogenannten rollenden Läden wie Bäcker, Metzger und Gemüsehändler eine feste Stellfläche im Ort haben. Ein Stromanschluss wird die Versorgung der Kühlwagen etc. sicherstellen. Im zweiten Bereich des Dorfplatzes soll ein Aufenthaltsbereich mit Sitzmöglichkeiten und Boulebahn entstehen. Zaunelemente und Bepflanzung runden den neuen Treffpunkt ab. Sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung und der späteren Pflege des Dorfplatzes sind die Bürgerinnen und Bürger von Wehrda eingebunden. „Die Dorfgemeinschaft soll durch diese Maßnahme weiter gestärkt und ein Ziel des IKEK – Plätze in den Innenbereichen aufzuwerten und damit Orte der Begegnungen zu schaffen – erreicht werden“, so Lübeck. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Landrat Torsten Warnecke freut sich, dass die Neugestaltung des Dorfplatzes Wehrda nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung unterstützt wird: „Die Förderquote der Marktgemeinde Haunetal liegt bei 85%. Normalerweise sind es 70%, aber in 2022 gibt es noch eine zusätzliche Coronazulage von 15%, sodass bei förderfähigen Kosten in Höhe von 41.876,80 € (netto) ein Zuschuss von 35.595,00 € bewilligt wird“, so der Landrat.
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