Neue Regeln CORONA
CORONA-REGELN IN HESSEN Was gilt wo?
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können •Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.•
PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln •wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.•
ARBEITSPLÄTZE
• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest) • Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. •Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. •Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz-platz und tägliche Tests.
KITA • Regelbetrieb
SPORT Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) •Im Freien: Keine Einschränkungen•
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.)VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz. •Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen. •Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden •dürfen nur getestet sein. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, •im Innenbereich 3G+. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.•
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) • Maskenpflicht
EINZELHANDEL • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz •für Personal und Gäste. Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept•
CLUBS/ DISCOTHEKEN
Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit •PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung. Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.•
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent-•halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN • Überwiegend Präsenz-Semester. • 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS -STÄTTEN • 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Regelungen für Genesene und Geimpfte
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. •
Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. •
Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu •einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet. Gilt ab: 11.11.2021
Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An-zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf-genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie-rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen. Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkung Details siehe Download
EINHEITLICHE MASKENPFLICHT
Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können •Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) bis zum Sitzplatz.•
PRIVATE TREFFEN
Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln •wird empfohlen. Testempfehlung, außer bei Geimpften und Genesen. Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.•
ARBEITSPLÄTZE
• 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben. Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest) • Es gelten Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes.
SCHULE
Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. •Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. •Unterricht ohne Maske. Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage Maske am Sitz-platz und tägliche Tests.
KITA • Regelbetrieb
SPORT Drinnen: : 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) •Im Freien: Keine Einschränkungen•
KULTURSTÄTTEN (MUSEEN, GEDENK-STÄTTEN ETC.)VERANSTALTUNGEN, (THEATER, KINO ETC.) (AB 25 PERSONEN)
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz. •Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen. •Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden •dürfen nur getestet sein. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, •im Innenbereich 3G+. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.•
KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN
• 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) • Maskenpflicht
EINZELHANDEL • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
GASTRONOMIE
Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz •für Personal und Gäste. Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept•
CLUBS/ DISCOTHEKEN
Drinnen: Maskenpflicht und Einlass für Geimpfte, Genesene oder mit •PCR-Test für Personal und Gäste. Kontaktdatenerfassung. Im Freien: 3G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung.•
HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN
Negativnachweise (Antigentest) bei Anreise. Bei mehr als 7 Tagen Aufent-•halt: Zweimal pro Woche für alle Gäste. Abstands- und Hygienekonzept.
ÖPNV • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden.
HOCHSCHULEN • Überwiegend Präsenz-Semester. • 3G-Pflicht und Maskenpflicht werden durch Hochschulen festgelegt
PROSTITUTIONS -STÄTTEN • 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test), Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Regelungen für Genesene und Geimpfte
Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit. •
Weiterhin Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. •
Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, Ausnahme: Es bestand Kontakt zu •einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvarianten- Gebiet. Gilt ab: 11.11.2021
Es gelten folgende landesweite Kriterien: (1) Hospitalisierungsinzidenz: An-zahl der innerhalb von 7 Tagen neu wegen Corona in ein Krankenhaus auf-genommenen Personen und (2) Mit Corona-Patienten belegte Intensivbetten in Hessen. Beim überschreiten der Schwellenwerte, ergreift die Landesregie-rung unverzüglich zusätzliche Schutzmaßnahmen. Stufe 2: Hospitalisierungsinzidenz > 15 bzw. Intensivbetten > 400: Weitere Zugangsbeschränkung Details siehe Download
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Mehr über
Weitere Meldungen
Neues Luftgewehr für die Jugendarbeit
Mo, 18. November 2024
Bürgermeister zum Vorlesetag im Kindergarten
Mo, 18. November 2024