Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neukirchen Nord“, 1. Änderung sowie Änderung des Flä-chennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat am 09.04.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neukirchen Nord“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der gemeindlichen Grundversorgung, die Modifikation der übrigen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes zum Zweck der Optimierung und Entwick-lung der unbebauten gewerblichen Grundstücke sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren betrieben.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in je einem Umweltbericht für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes beschrieben und bewertet wurden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planentwürfe des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie den umweltrelevanten Stellungnahmen, dem Artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzept, dem Nachtrag zum Entwurf der Erschließung Gewerbegebiet „Neukirchen Nord“ (Flächenbilanz Kana-lisation), dem Nachtrag zur Einleitererlaubnis (Entwurf Kanalisation - Erschließung Gewerbegebiet „Neukirchen Nord“ – 1, Änderung B-Plan), den weiteren Informationen „Entwässerungskonzeption - Machbarkeit GE Neukirchen Nord – Bemessungsparameter“, der Auswirkungsanalyse zur Verlage-rung des Edeka-Lebensmittelmarktes in der Marktgemeinde Haunetal sowie den DIN-Normen und Regelwerken, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
19.04.2021 – 21.05.2021 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hy-gienevorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein ge-setzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können Montags, Dienstags und Donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie Montags von 13.00 bis 16.00 Uhr und Dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und kön-nen auf der Homepage www.haunetal.de in der Sparte Die Gemeinde unter der Rubrik Bauen & Woh-nen eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewie-sen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau-ungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Die Marktgemeinde Haunetal hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltberichte mit integrierten landschaftspflegerischen Planungsbeiträgen. Die Umweltberichte um-fassen neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungs-planes und der Änderung des Flächennutzungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Be-schreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planungen einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrach-tung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst:
- • Boden und Fläche: Informationen zu Bestandsaufnahme, Bodenvorbelastung, Bewertungsme-thoden, Bodenempfindlichkeit, Bodenentwicklungsprognose, Minderung des Bodeneingriffs, Eingriffsbewertung.
- • Wasser: Hinweise zu Wasserschutzgebieten, Oberirdischen Gewässern und Eingriffsbewer-tung, Informationen zur Entwässerung des Plangebietes.
- • Klima und Luft: Informationen zur Bedeutung des Plangebietes für die Schutzgüter Klima und Luft (Bestandsaufnahme), zu Gebieten zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität, zu Kalt-luftbahnen und zur Frischluftproduktion, zur Eingriffsbewertung und zur Anfälligkeit des ge-planten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels.
- • Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: Informationen zu den betroffenen Biotop- und Nut-zungstypen, zu den betroffenen und in räumlicher Nähe liegenden Schutzgebieten sowie zur Bestands- und Eingriffsbewertung. Darüber hinaus Aussagen zu artenschutzrechtlichen Be-langen, Konflikten und Vermeidungsmaßnahmen für die Artengruppen Reptilien und Vögel und zur biologischen Vielfalt im Plangebiet.
- • Landschaft: Informationen und Beschreibungen zur bestehenden Landschaft, zur Land-schaftsschutzgebietsverordnung sowie zur Eingriffsbewertung des geplanten Vorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild.
- • Natura-2000-Gebiete: Hinweise auf die Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten sowie Aus-wirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete inkl. Natura-2000-Vorprüfung mit der Bewertung baubedingter Faktoren, Anlage- bzw. betriebsbedingte Fakto-ren, Beurteilung möglicher Summationseffekte und einer zusammenfassenden Bewertung.
- • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Bewertung des Vorhabens im Hinblick auf die Wohn-qualität der benachbarten Bereiche und den getroffenen Festsetzungen zum Schallschutz.
- • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweise zum Vorhandensein von Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
Ferner umfassen die Umweltberichte Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planungen, zu den in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplanes auftreten können.
Folgende weitere umweltbezogene Fachgutachten liegen vor:
- • Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Neukirchen Nord", 1. Änderung vom Februar 2021.
- • Nachtrag zum Entwurf der Erschließung Gewerbegebiet „Neukirchen Nord“ (Flächenbilanz Kanalisation) vom August 2020.
- • Nachtrag zur Einleitererlaubnis (Entwurf Kanalisation - Erschließung Gewerbegebiet „Neukirchen Nord“ – 1, Änderung B-Plan) vom August 2020.
- • Informationen „Entwässerungskonzeption - Machbarkeit GE Neukirchen Nord – Bemessungs-parameter“ vom 07.09.2020.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu der Änderung des Be-bauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen. Die Stellungnahmen werden zusammenfassend für beide Pläne aufgeführt:
- • Hessen Mobil Eschwege (28.04.2020) (Schutzgüter: Boden, Fläche, Wasser, Vegetation, Mensch): Hinweise zu Aufschüttungen, Abgrabungen, Einfriedungen, Werbeanlagen, Blend-wirkungen, Gehölzpflanzungen.
- • Kreisausschuss des Landkreis Hersfeld-Rotenburg (28.04.2020) (Schutzgüter: Boden, Fläche, Wasser, Vegetation): Hinweise zu Entwässerung und Abwasserableitung, Waldflächen, Landwirtschaft, naturschutzfachlichem Kompensationsbedarf und -maßnahmen, Gewässer-parzellen und Entwässerungsgräben, Überschwemmungs-, Trink- und Heilquellenschutzge-biete sowie zum vorsorgenden Bodenschutz.
- • Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (09.04.2020) (Schutzgüter: Boden, Fläche, Mensch): Hinweise zur Kampfmittelbelastung des Plangebietes.
- • Regierungspräsidium Kassel (06.04.2020, 15.04.2020, 20.04.2020, 06.05.2020) (Schutzgüter: Boden, Fläche, Vegetation, Fauna, Wasser, Mensch: Hinweise zum Bergbau, zum natur-schutzfachlichen Eingriff sowie zu Kompensationsbedarf und -maßnahmen, Entwässerung, erforderlichen Artenschutzmaßnahmen, Schallschutz- und Immissionsschutzmaßnahmen, Grundwasserschutz und Wasserversorgung, Altlasten und Verdachtsflächen, vorsorgender Bodenschutz und Bodeneingriffsbewertung, Gewässer- und Hochwasserschutz.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
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