Bürgerbüro
Führungszeugnis
- Vergewissern Sie sich, ob Sie ein einfaches Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis beantragen möchten.
- Wer ein erweitertes Führungszeugnis beantragt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, die von der antragstellenden Person verlangt, ein Führungszeugnis gemäß den Voraussetzungen des § 30a BZRG zu beantragen.
- Die Gebühr für die Beantragung beträgt 13 €.
- Das Ausstellen einer Quittung ist möglich.
Eine Onlinebeantragung ist über folgenden Link möglich:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Melderegisterauskünfte
Melderegisterauskünfte werden lediglich auf schriftlichen Antrag ausgestellt. In der Regel wird hier eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig. Diese ist vor der Erteilung der Auskunft zu entrichten. Die Regelungen des Bundesmeldegesetzes gelten.
Anfragen bitte an:
Gemeindevorstand der Marktgemeinde Haunetal
Meldeamt
Konrad-Zuse-Platz 6
36166 Haunetal
oder per Mail an:
Anmeldung / Ummeldung
- Der Personalausweis des Anmeldenden ist vorzulegen.
- Eine Wohnungsgeberbestätigung ist vorzulegen.
(Diese Pflicht besteht nicht, wenn die sich anmeldende Person selbst Eigentümer / -in der Wohnung ist.)
- Bei der Anmeldung einer minderjährigen Person die NICHT im Familienverbund angemeldet wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. (bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis vorzulegen)
- Für die Anmeldung soll die sich anmeldende Person persönlich erscheinen. (Ausnahmen bei Anmeldung mit Vollmacht oder einer Anmeldung im Familienverbund sind möglich)
- Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Gewerbean- und –abmeldungen
wird bearbeitet