Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel Nr. 1“ der Gemeinde Haunetal Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nac
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2023 folgendes beschlossen:
1) Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für „Freiflächenphotovoltaik“.
2) Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“, Gemarkung Oberstoppel. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ Nr. 1 umfasst die Flurstücke 3, 4, 7, 8, 9, 10 der Flur 1, Gemarkung Oberstoppel, Gemeinde Haunetal und soll ein sonstiges Sondergebiet für die Photovoltaik ausweisen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.
3) Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV- Anlage Oberstoppel“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
4) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage Oberstoppel“ sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung beschließt diese frühzeitige Offenlegung sogleich.
5) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben.
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