Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Neukirchen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neukirchen Nord“, 1. Änderung Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs.
Das Regierungspräsidium Kassel hat die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neukirchen Nord“, 1. Änderung geprüft und mit Verfügung vom 07.04.2022, Aktenzeichen: RPKS - 21-61 a 1308/1-2022/1 genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirk-
sam.
Planziel ist v.a. die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zur Sicherung der gemeindlichen Grundversorgung.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neukirchen Nord“, 1. Änderung wird mit Begründung, Umweltbericht und den zusätzlichen Fachgutachten in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, während der üblichen Dienststunden (Montags, Dienstags und Donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie Montags von 13.00 bis 16.00 Uhr und Dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
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