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Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Rhina Bebauungsplan Nr. 5 „Auf der Warth / Auf der Lieth“

Marktgemeinde Haunetal, Ortsteil Rhina
Bebauungsplan Nr. 5 „Auf der Warth / Auf der Lieth“ 2. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 die 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr.5 „Auf der Warth / Auf der Lieth“ beschlossen. Die Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Nachfolgenutzung der ehemaligen Tennisplatzanlage als Ballsportanlage im westlichen und als Skate-
und Kletterpark im östlichen Bereich sowie zur Sicherung von öffentlichen Grünflächen geschaffen
werden.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1
BauGB wird daher abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass von
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie der Überwachung nach § 4c
BauGB abgesehen wird.
Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von
Dienstag, dem 19.04.2022 - einschl. Freitag, dem 20.05.2022
in der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Haunetal, Bauamt, im Ortsteil Neukirchen, Konrad-
Zuse-Platz 6, 36166 Haunetal, unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und
Hygienevorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein
gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die ausgelegten Unterlagen können Montags, Dienstags
und Donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie Montags von 13.00
bis 16.00 Uhr und Dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Marktgemeinde Haunetal
Di, 12. April 2022

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