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Bericht des Gemeindevorstands

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. April 2024 informierte Bürgermeister Timo Lübeck über die Arbeit des Gemeindevorstands:

 

Personalangelegenheiten

Der Gemeindevorstand hat mit Wirkung zum 1. April 2024 die Arbeitsverträge von drei Erzieherinnen entfristet, um auch künftig den steigenden Personalbedarf sicherstellen zu können.

 

Finanzielle Unterstützung Frauenhaus Bad Hersfeld

Der Gemeindevorstand hat dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. für 2024 eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 715 EUR, basierend auf den Einwohnerzahlen zum 31.12.2023, zum Betrieb des Frauenhauses in Bad Hersfeld zukommen lassen.

 

Kindergarten Erweiterung – Elektroarbeiten

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Elektroarbeiten am Kindergarten Haunetal zum Preis von rund 144.750 EUR/brutto an die Firma Elektro Krauß GmbH aus Eiterfeld vergeben. 

 

Kindergarten Erweiterung – Innenputz/Malerarbeiten

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Innenputz- und Malerarbeiten am Kindergarten Haunetal zum Angebotspreis von rund 39.530 EUR/brutto an die Firma Victor Müller aus Schenklengsfeld vergeben.

 

Kindergarten Erweiterung – Estricharbeiten

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag für die Estricharbeiten am Kindergarten Haunetal zum Angebotspreis von rund 14.530 EUR/brutto an die Firma Abel-Estriche aus Eiterfeld vergeben.

 

Auslauf-Messanlage für die Kläranlage Hermannspiegel

Der Gemeindevorstand hat für die defekte Auslauf-Messanlage an der Kläranlage Hermannspiegel ein neues Gerät bei der der Firma Endress + Hauser aus Frankfurt/Main zum Angebotspreis von rund 3.375 EUR/brutto beschafft.

 

Instandsetzung Rettungssatz Feuerwehr

Der Gemeindevorstand hat den Auftrag zur Instandsetzung des Rettungssatzes am LF10 am Feuerwehr-Standort Neukirchen zum Angebotspreis von rund 1.320 EUR/brutto an die Firma LUKAS Hydraulik GmbH aus Erlangen erteilt.

 

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Der Gemeindevorstand hat die Firma Elektro Krauß aus Eiterfeld mit der Prüfung all ihrer ortsveränderlichen elektronischen Betriebsmittel zum Angebotspreis von rund 6.560 EUR/brutto beauftragt.

 

Finanzielle Unterstützung Tierheim Hersfeld-Rotenburg

Der Gemeindevorstand hat dem Hersfelder Tierschutzverein e.V. für 2024 eine freiwillige Zuweisung in Höhe von 2.858 EUR, basierend auf den Einwohnerzahlen zum 31.12.2023, zum Betrieb des Tierheims in Bad Hersfeld zukommen lassen.

 

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren

Der Gemeindevorstand hat sich ausführlich mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Zukunftsfeld Südwest HW mit übertägigen Anlagen in der Gemarkung Eiterfeld-Dittlofrod“ der K+S Minerals and Agriculture GmbH befasst. Das Gebiet der Marktgemeinde Haunetal ist nicht betroffen, so dass keine Einwände oder Anmerkungen in der Stellungnahme übermittelt wurden.

 

Unvermutete Kassenprüfung

Eine unvermutete Kassenprüfung der Aufsichtsbehörde wurde am 5. März 2024 durchgeführt. Es gab keine Beanstandungen.

 

Radbrücke Odensachsen

Beim Projekt Radwege Odensachsen – Oberhaun werden im Rahmen der Fördermaßnahme zunächst nur die Straßenbauarbeiten durchgeführt. Die ebenfalls angedachte Sanierung der Brücke bei Odensachsen wird verschoben. Grund sind neuer Bauanforderungen durch Hessen Mobil (etwa bei der Durchfahrtsbreite) durch die es zu deutlich steigenden Kosten kommen würde. Daher soll über das weitere Vorgehen zunächst zeitnah beraten werden.

 

Kostenfreie Energieberatungen

Gemäß dem beschlossenen Aktionsplan „Klimakommune“ wird es nach den Sommerferien eine Kampagne zur kostenfreien Energieberatung für alle Eigenheimbesitzer im Gemeindegebiet geben. Diese wird aktuell mit der Landesenergieagentur Hessen vorbereitet.

 

Vorstellung Leerstandsmanagement

Das im IKEK-Verfahren erarbeitete Leerstandsmanagement soll den gemeindlichen Gremien in einer Informationsveranstaltung am 7. Mai vorgestellt werden.

 

Was hat die Gemeindevertretung in dieser Sitzung beschlossen?

 

Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2013 - 2018

Die Gemeindevertretung beschließt auf Grundlage der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg vorgelegten Prüfungsberichte vom 27.02.2024 zu den geprüften Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre 2013-2018, die Jahresrechnungen 2013-2018. Dem Gemeindevorstand wird nach §114 HGO für die Haushaltswirtschaft der Rechnungsjahre 2013-2018 die Entlastung erteilt.

 

Jahresabschluss 2022

Der Gemeindevertretung nimmt Kenntnis vom vorläufig aufgestellten Jahresabschluss. Die wesentlichen Ergebnisse des vorläufigen Jahresabschlusses 2022 werden wie folgt festgestellt:

• die Schlussbilanz weist eine Bilanzsumme in Höhe von 25.680.053,16 € aus,

• die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 627.653,45 € aus,

• die Finanzrechnung weist einen Bestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahres in Höhe von 965.297,25 € aus.

Haushaltsausgabe- und -einnahmereste werden nicht gebildet. 

 

Haushaltsvollzug 2023 und 2024

Die Gemeindevertretung nimmt den Haushaltsvollzug 2023 (Stand: 31.12.2023) sowie den Haushaltsvollzug 2024 (Stand: 31.03.2024) zur Kenntnis.

 

Finanzstatusbericht als Anlage zum Haushaltsplan 2024

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Finanzstatusbericht als Anlage zum Haushaltsplan 2024 und beauftragt den Gemeindevorstand diesen ergänzend der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.

 

Auflösung des Gasversorgungszweckverbandes

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen zur beabsichtigten Auflösung des Gasversorgungszweckverbandes Hersfeld-Rotenburg zur Kenntnis und beschließt aufgrund des Wegfalls des Satzungszweckes gemäß § 2 Abs. 1 der Verbandssatzung der Auflösung des Zweckverbandes zum 31.12.2024 zuzustimmen.

 

Verwaltungskostensatzung

Die Gemeindevertretung beschließt die überarbeitete Verwaltungskostensatzung. Die Änderung der Verwaltungskostensatzung umfasst im Wesentlichen den § 8 Gebührentatbestände. Hier wurden insbesondere Anpassungen vorgenommen, an den Stellen, die teilweise gesetzlich geregelt sind, die im Rahmen der Zuständigkeit kollidieren oder preislich angepasst wurden. Gebührensätze, die nicht mehr zum Tragen kommen, wurden ebenfalls herausgenommen.

 

Planungsvariante Rhinabach

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Gemeindevorstand das Büro HRPI aus Weimar mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie der detaillierten Kostenberechnung für das Projekt „Umsetzung WRRL Rhinabach, grundhafter Ausbau K45 + Nebenflächen“ zu beauftragen. Für den außerörtlichen Bereich sind die mit den beteiligten Behörden bereits im Jahr 2023 abgestimmten Maßnahmen zu berücksichtigen. Für den innerörtlichen Bereich sind folgende Parameter zu berücksichtigen: 1. Die K45 wird wie bisher gewässerrechts mit angebautem Gehweg durch die Ortslage geführt, Erschließung der gewässerrechten Grundstücke über die K45. 2. Gewässerlinks wird ein Gehweg für die fußläufige Erschließung aller Anliegergrundstücke auf dieser Seite angeordnet. 3. Zufahrt zu den gewässerlinken Grundstücken nur über Gewässerüberfahrten (Brücken). 4. Die Gesamtzahl der Parkplätze um das DGH Rhina soll sich möglichst nicht reduzieren. Rechtzeitig vor Abschluss der Planungen sind die Anwohner in einer Bürgerinformationsveranstaltung über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Der Gemeindevorstand wird beauftragt die vorgestellten Fördermöglichkeiten zu beantragen. 

 

Bebauungsplan „Östlich der Bundesstraße 27“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Haunetal beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Bundesstraße 27“. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Im Rahmen der weiteren Planung können sich noch Änderungen am Geltungsbereich ergeben (z.B. durch Ausgleichsflächen, Integration von Verkehrsflächen, etc.). Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes geändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Östlich der Bundesstraße 27“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Entwicklung östlich der Bundesstraße B 27 in Neukirchen geschaffen werden. In diesem Zuge soll auch eine Straßenverbindung zwischen der L 3413 und der Burg-Hauneck-Straße geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan werden im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung erfordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht bewertet werden. Vor Beginn des Verfahrens ist die Genehmigung des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat einzuholen. Für diese muss dargelegt werden, dass das Gebiet nicht in Konkurrenz zur Innenentwicklung im Rahmen des IKEK-Programms steht.

 

Ausweisung eines Sondergebietes zur Nutzung der Windenergie

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Haunetal vom 13.11.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung eines Sondergebietes zur Nutzung der Windenergie. Das Plangebiet liegt in den Gemarkungen Stärklos, Kruspis und Holzheim. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, falls notwendig, ein Zielabweichungsverfahren nach § 6 ROG anzustreben. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei laufenden und zukünftigen Verhandlungen mit Projektieren von Freiflächen-PV-Anlage und Windenergieanlagen zusätzliche – auch finanzielle – Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Für folgende Punkte sollte grundsätzlich auf eine Umsetzung durch den Projektierer gedrängt werden: 1. Bürgerstrommodell, 2. Bezuschussungen eines Fördervereins, 3. Schaffung von Ladeinfrastruktur, 4. Zuschuss zu privaten PV-Anlagen, 5. Beteiligungsoption für Bürgerinnen und Bürger an der Investition.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 24. April 2024

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